Dr. Till Völger

Dr. Till Völger LL.M.

  • Rechtsanwalt
  • Associate
Siber Oturmak

Assistenz:
Siber Oturmak

Kontaktdaten

T   +49 211 54 24 40 52
F   +49 211 54 24 40 44
E   voelger@arnold-ruess.com

Rechtsanwalt Dr. Till Völger ist Associate in unserer Sozietät. Sein fachlicher Schwerpunkt ist der gewerbliche Rechtsschutz, insbesondere Patent- und Urheberrecht.

 

Die Patentpraxis der Kanzlei wird von Legal 500 als „gut eingespieltes und schlagkräftiges Team“ mit „Stärke und Tiefe“, „insbesondere für schwierige Patentprozesse“ empfohlen, bei denen es „höchste Anforderungen in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht erfüllt“ und „dessen Schriftsätze ‚ein Wunder an Struktur und Präzision und dabei gleichzeitig auf den Punkt geschrieben und eine Freude zu lesen sind‘. Ebenso wird die Patentpraxis laufend in den IAM Patent 1000 Rankings als eine der 1000 führenden weltweit empfohlen („Das Team macht sehr gute und detaillierte Arbeit. Die einzelnen Anwälte arbeiten genau und führen sicher auch durch komplexe Sachverhalte und ungeklärte Rechtsfragen.“). Chambers zitiert: „Die Anwälte sind sehr gut und erfahren, um die wesentlichen Fragen zu erkennen und sich darauf zu fokussieren. Sie sind kreativ und sehr engagiert. Man bekommt schnell die richtigen Antworten.“ und „Das ist eine exzellente, erfolgreiche Kanzlei mit einer sehr guten Erfolgsbilanz. Die Partner sind immer tief in den Fällen drin.“

 

Die Markenpraxis der Kanzlei wird als eine der 1000 führenden weltweit in WTR 1000 empfohlen. Die Sozietät wird für Marken- und Designrecht in der FOCUS Liste der führenden Wirtschaftskanzleien („Deutschlands Top-Anwälte“) und zudem für IP insgesamt in Chambers Europe („a respected player“) sowie in Managing Intellectual Property’s IP Stars Ranking genannt.

ARNOLD RUESS ist JUVE Kanzlei des Jahres für IP und Patentrecht 2019.

  • Geboren 1987 in Berlin
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin mit Schwerpunkt „Immaterialgüterrecht“
  • Referendariat am Kammergericht mit Stationen u. a. im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und den Anwaltssozietäten Hertin & Partner sowie Clifford Chance im Bereich IP
  • Promotion zu einem urheberrechtlichen Thema
  • Berufserfahrung: 2013 – 2014 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei BMH Bräutigam; seit 2020 Rechtsanwalt bei ARNOLD RUESS
  • Vorstandsmitglied im Bundesverband Schauspiel (BFFS); Delegierter in der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL)
  • Masterstudiengang (LL.M.) Gewerblicher Rechtsschutz an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
  • Sprachen: Deutsch und Englisch
  • „Öffentliche Wiedergabe durch „Anhängen“ an bestehendes Amazon-Angebot mit rechtsverletzenden Bildern“, Anmerkung zu OLG Köln, Urteil vom 24. Februar 2023 – 6 U 137/22 – Bildband, in: GRUR-Prax Heft 9/2023, S. 271
  • Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 4. November 2014 – 15 O 153/14, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM), Heft 3/2015, S. 266–268 (zusammen mit Prof. Dr. Artur-Axel Wandtke)
  • „Lizenzmodelle im kollektiven Wahrnehmungsrecht – Eine Untersuchung der Entwicklung des Rechts urheberrechtlicher Verwertungsgesellschaften vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierung“, Tübingen 2020, Mohr Siebeck
  • „Einstweilige Verfügung trotz nicht kontradiktorisch geprüften Patents“, Anmerkung zu LG München I, Urteil vom 4. September 2020 – 21 O 8913/20 – Herzklappenprotheseneinführsystem, in: GRUR-Prax Heft 3/2021, S. 82 (zusammen mit Cordula Schumacher)
  • „Ausnahme für „zweite medizinische Indikation“ gilt nicht für Vorrichtungen“, Anmerkung zu BPatG, Urteil vom 12. August 2020 – 6 Ni 9/19 (EP) – Wundreinigungstuch, in: GRUR-Prax Heft 11/2021, S. 313
  • „Reichweite gerichtlichen Ermessens bei Festsetzung von Gesamtverträgen“, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 1. April 2021 – I ZR 45/20 – Gesamtvertrag USB-Sticks und Speicherkarten, in: GRUR-Prax Heft 18/2021, S. 530

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